Engagiert • kompetent • zuverlässig  

StR, Dipl Ing. Linda Spang  

Mitglied im Schulbezirkspersonalrat Hannover  

Mitglied im Berufsschullehrerverband Nds.  


Darf Personalratsarbeit in Zeiten der Pandemie digital werden?

Anlässlich der Corona-Pandemie gab es auch Änderungen des Personalvertretungsgesetze in Niedersachsen, um die Teilnahme an Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz zu regeln.

Bedingt durch die schwierigen Verhältnisse in der Corona-Krise, die nicht immer Präsenzsitzungen erlaubten, und dem Erfordernis der Personalratsgremien, trotzdem beschlussfähig zu sein, kam es zu diesen Änderungen, die es auch teilweise in anderen Bundesländern gibt.

Personalratssitzungen können als Video- oder Telefonkonferenz abgehalten werden, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite nach § 3a Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) festgestellt ist. Beschlüsse können auf Vorschlag der oder des Vorsitzenden des Personalrats im Umlaufverfahren schriftlich oder durch E-Mail gefasst werden.